Norman Müller führt vom 2.-3. Mai 2011 in Berlin und vom 26.-27. September 2011 in Köln Seminare zu IT-Projekten und IT-Projektmanagement aus rechtlicher und praktischer Sicht durch. Viele IT-Projekte scheitern oder verzögern sich erheblich. Die wesentlichen Problemkreise im Zusammenhang mit IT-Projekten, namentlich die hohe Komplexität, die knappe zur Verfügung stehende Zeit, unzureichende Budgets und fachliche Probleme fallen regelmäßig zusammen mit unzureichenden juristischen und praktischen Kenntnissen der verantwortlich handelnden Personen. Das Seminar soll helfen, diese Lücke zu schließen.
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Norman Müller führt am 14. April 2011 in München, am 25. Mai 2011 in Berlin und am 8. Juni 2011 in München ein Seminar zu den Rahmenverträgen des Bundes mit Microsoft durch. Sie können dort die neuen Verträge und ihre Möglichkeiten kennenlernen und Hinweise zur praktischen Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen und Software-Assurance erhalten.
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Dynamische IP-Adressen dürfen gemäß § 100 Abs. 1 TKG zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von Störungen an Telekommunikationsanlagen jedenfalls für einen kurzen Zeitraum (7 Tage) auf Vorrat gespeichert werden, sofern dies zur Vermeidung abstrakter Gefahren für die Telekommunikationsanlagen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Eine konkrete Störung setzt § 100 Abs. 1 TKG dagegen nicht voraus.
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Der niedersächsische Datenschutzbeauftrage hat kürzlich einem Website-Betreiber wegen der Verwendung von Google AdSense und "Zählpixeln" Bußgelder angedroht: bei Verwendung dieser Verfahren würden IP-Adressen der Website-Besucher an Dritte übertragen. IP-Adressen sind nach Auffassung der Datenschutzbehörden personenbezogene Daten gemäß BDSG. Diese Auffassung ist jedoch rechtlich kaum haltbar.
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Im Zusammenhang mit dem Datenschutz stellt sich bei Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud Computing das Problem der Vertraulichkeit und Geheimhaltung von Kundendaten. Der Kunde gibt seine Daten in die Cloud und damit aus seinem Kontroll- und Einflußbereich. Rechtlich muß sichergestellt werden, daß vertrauliche Daten vom SaaS- /Cloud-Computing-Provider auch tatsächlich vertraulich behandelt werden.
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Das LG Bochum hat bei einer Verletzung von Lizenzbedingungen der LGPL urheberrechtliche Schadensersatz- und Auskunftsansprüche bejaht. Das Urteil verdeutlicht erneut, daß gerade beim kommerziellen Einsatz von Open-Source-Komponenten die Lizenzbedingungen und daraus folgenden Rahmenbedingungen genau beachtet werden müssen. Auch wenn die rechtmäßige Nutzung von Open-Source-Software kostenlos möglich ist, bestehen bei Verletzung der Lizenzbedingungen ggf. Schadensersatzansprüche (LG Bochum, Urteil vom 20.1.2011, Az.: I-8 O 293/09).
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Bei der Beschaffung von IT-Infrastruktur stellt sich die Frage:Kaufen ? Mieten ? Leasen?
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Ausgezeichnet

JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog