Vertragsbedingungen sind auch bei Verwendung eines Vertragsmusters dann nicht im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB gestellt, wenn die andere Partei der Verwendung des entsprechenden Vertragsmusters aus freiem Willen zugestimmt hat.
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Der Handel mit "gebrauchten" Software-Echtheitszertifikaten und Produkt-Keys, die eine Installation der Software ermöglichen, ist jedenfalls ohne gleichzeitige Veräußerung des dazugehörigen Datenträgers unzulässig (OLG Frankfurt/M., Urteil vom 12.05.2009, Aktenzeichen 11 W 15/09)
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Nach Auffassung des OLG München greift der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nur beim Vertrieb körperlicher Vervielfältigungsstücke, nicht dagegen beim Vertrieb per Download. Der Weiterverkauf von unkörperlichen "Download-Lizenzen" kann deshalb auch vertraglich untersagt werden
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Das Landgericht München ist der Auffassung, daß sich bei Volumenlizenzverträgen mit Übergabe eines Master-Datenträgers das Verbreitungsrecht an jedem einzelnen Nutzungsrecht erschöpft und somit selbständig weiterveräußert werden kann. Ein Weiterverkauf dieser "Gebrauchtlizenzen" ist zulässig, solange es zu keiner Vermehrung der Software kommt, also die ursprünglich lizenzierte Anzahl an Installationen nicht überschritten wird (LG München, Urteil vom 28.11.2007, Aktenzeichen 30 O 8684/07).
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Nach Auffassung des LG Hamburg erschöpft sich bei Volumenlizenzverträgen mit Übergabe eines "Master-Datenträgers" das Verbreitungsrecht an jedem einzelnen Nutzungsrecht. Diese sind somit jeweils wie eigenständige Vervielfältigungsstücke zu behandeln. Der Verkauf einzelner Lizenzen bzw. Nutzungsrechte aus einem Volumenlizenzvertrag heraus ist daher auch ohne Zustimmung des Anbieters wirksam (1. Instanz: Landgericht Hamburg Urteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen 315 O 343/06; 2. Instanz: OLG Hamburg, Urteil vom 7.2.2007, Aktenzeichen 5 U 140/0).
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Wird eine Software vorinstalliert veräußert, erschöpft sich nach Auffassung des OLG Düsseldorf das Verbreitungsrecht nur hinsichtlich der Hardware, auf der die Software installiert war. Der Verkauf der Software ohne gleichzeitige Weitergabe der Hardware ist dann unzulässig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2009, Aktenzeichen I-20 U 247/0).
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Das Handwerk-Magazin.de zitiert Dr. Michael Karger in einem Artikel zu negativen Bewertungen in Internetportalen. Der gesamte Artikel kann auf der Website des Handwerk-Magazins nachgelesen werden.
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JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog