Die Ausschreibung von Open-Source-Software wirft diverse vergaberechtliche Probleme auf. Insbesondere ist fraglich, ob in Ausschreibungen "Open Source" als Anforderung vorgegeben werden kann. Vergaberechtlichen Fallstricke können aber in der Regel durch sorgfältige Planung und Vorbereitung einer Auschreibung vermieden werden.
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Nach § 11 Abs. 5 BDSG gilt die Fernwartung von IT-Systemen oder Software als Auftragsdatenverarbeitung, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten im gewarteten System nicht ausgeschlossen werden kann. Dies hat Konsequenzen für die Vertragsgestaltung und führt zu laufenden Kontrollpflichten des Auftraggebers.
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Der BGH hält die Verwendung des Begriffs der "Kardinalpflichten" in einer Haftungsbegrenzungsklausel für intransparent. Die Klausel ist damit unwirksam, wenn der Begriff nicht näher erläutert wird - sowohl bei einer Verwendung der AGB gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
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Die rechtliche Begleitung eines Projekts sollte sich im Idealfall über die ganze Projektdauer erstrecken, wobei die Einbindung des Anwalts je nach Phase des Projekts unterschiedlich intensiv ist.
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Komplexe IT-Verträge werden oft mit viel Aufwand erstellt und ausgehandelt. Meistens sieht der Vertrag dezidierte Bestimmungen für ein geordnetes Leistungsänderungsverfahren vor. Im Projektalltag werden diese Regelungen aber häufig ignoriert. In Projektkrisen werden dann die Nachteile von desorganisierten Leistungsänderungen offenkundig.
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Komplexe IT-Projekte sind Risikoprojekte. Ein Viertel aller Projekte liefert kein Ergebnis oder wird abgebrochen, die Hälfte aller Projekte überschreitet Budget und Zeitrahmen und muss auf einen Teil ihrer Anforderungen reduziert werden. Diese Prognosen sind über die letzten Jahre nicht günstiger geworden.
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Mit seiner Entscheidung vom 12.11.2009 (C - 199/07) hat der EuGH nochmals unterstrichen, dass Fragen bzw. Kriterien zur Eignung der Bieter, insbesondere zur Leistungsfähigkeit nicht Gegenstand der Zuschlagskriterien sein dürfen. Die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit darf ausschließlich im Rahmen der Eignungsprüfung Berücksichtigung finden.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog