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9 beachtenswerte Punkte bei Social Media Guidelines

24.10.2011 | Allgemeines | Social Media | Arbeitsrecht | von Dr. Michael Karger

Twittern Ihre Mitarbeiter über das Unternehmen? Setzen Sie Posts zu Produkten oder Leistungen auf Facebook ab? Laufen diese Aktivitäten unkoordiniert? Für die Außendarstellung eines Unternehmens ist eine koordinierte Social Media Strategie essentiell. Deshalb arbeiten immer mehr Firmen an Social Media Guide Lines. Hier 9 Punkte, an die man denken sollte:

  • Klare, kurze, übersichtliche Darstellung der relevanten Punkte im Umgang mit Social Media. Zu ausführliche und zu granulare Guidelines sollten vermieden werden.
  • Klarstellung, ob es sich bei den Guidelines unverbindliche Empfehlungen oder verbindliche Anweisungen handelt. Achtung: Für die Privatsphäre stehen dem Arbeitgeber grundsätzlich keine Weisungsrechte zu.
  • Sinnvoll: Einbindung aller relevanten Fachabteilungen (z.B. Communications, Marketing, HR, Legal).
  • Aufnahme einer Regelung dazu, ob die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit gestattet ist und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang.
  • Verpflichtung der Mitarbeiter zur Beachtung von Unternehmenswerten auch bei Veröffentlichungen im Net.
  • Verpflichtung des Mitarbeiters, veröffentlichte private Meinungen als solche zu kennzeichnen.
  • Bei Darstellungen des Unternehmens: Verpflichtung zu wahren Angaben und zur Korrektur von Falschangaben.
  • Verbot der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
  • Generelle Verpflichtung zur Beachtung der geltenden Gesetze, insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts (insbesondere Äußerungsdelikte).

25.04.2024

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