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Ausschluss eines Angebots wegen Zweifel der Vergabestelle

20.11.2009 | Vergaberecht | von Markus Schmidt

Bestehen lediglich Zweifel auf Seiten der Vergabestelle, ob in einem Angebot Auschlussgründe vorliegen, so ist die Vergabestelle verpflichtet, die Zweifel aufzuklären.

Kann eine Klärung nicht erfolgen, d.h. der den Zweifel begründend Umstand konnte weder bestätigt, noch ausgeräumt werden, muss die Entscheidung zu Gunsten des Bieters getroffen werden. Ein Auschluss darf in diesem Fall nicht erfolgen, da die Vergabestelle den Ausschlussgrund beweisen muss (VK Nordbayern, Beschluss vom 28.10.2009, 21. VK - 3194 - 47/09).

25.04.2024

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