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Datenübermittlung in die USA – was passiert nach dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor?

7.10.2015 | Datenschutz und IT-Sicherheit | Urteile | von Carsten Gerlach

Mit Urteil vom 6.10.2015 (Rs. C-362/14) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Entscheidung der Kommission 2000/520/EC vom 26.7.2000, nach welcher das Safe-Harbor-Abkommen ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, für ungültig erklärt. Mit unserem Whitepaper "Datenübermittlung in die USA - Was passiert nach dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor?" stellen wir Ihnen eine erste Analyse und Handlungsempfehlungen zur Verfügung.


Inhaltsübersicht


1. Was ist das "Safe Harbor"-Abkommen?
2. Was hat der EuGH entschieden?
3. Welche Vertragsverhältnisse / Auftragnehmer / Subunternehmer sind betroffen?
4. Wie kann ich jetzt noch rechtmäßig Daten in die USA übermitteln?
5. Was ist jetzt zu tun?
6. Was machen die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden? Drohen Maßnahmen und Bußgelder?
7. Arbeitsrecht: Kollektivrechtliche Auswirkungen des Urteils in mitbestimmten Unternehmen

Unser Fazit


Alle weiteren zu unternehmenden Schritte hängen im Wesentlichen davon ab, wie sich die deutschen Datenschutzbehörden zu dem Problem positionieren, insbesondere ob sie
  • alternative Wege wie die Vereinbarung auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (unverändert mit den bisherigen Musterklauseln) oder BCRs weiterhin akzeptieren,
  • andere Lösungswege aufzeigen,
  • Übergangsfristen einräumen, oder
  • das gesetzliche Übermittlungsverbot flächendeckend durchsetzen.
Auch ist der zügige Abschluss eines neuen Safe-Harbor-Abkommens möglich, das die Datenübermittlung in die USA zulassen würde.

Wir werden Sie über die aktuelle Entwicklung und die möglicherweise notwendigen Schritte auf dem Laufenden halten und unser Whitepaper periodisch aktualisieren.

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich immer gerne zur Verfügung.

Autoren und Ansprechpartner:


TCI Rechtsanwälte Berlin:
TCI Rechtsanwälte Mainz:
  • Stephan Schmidt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht; sschmidt@tcilaw.de
  • Christian Welkenbach, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz; cwelkenbach@tcilaw.de
TCI Rechtsanwälte München:


Das Whitepaper können Sie hier herunterladen:


Download:
 EuGH_Safe-Harbor_20151006 (v1.0).pdf

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