Wettbewerbsrecht
E-Mail-Werbung gegenüber Unternehmen
5.10.2009 | Wettbewerbsrecht | von Markus Schmidt
Bislang strittig in Literatur und Rechtsprechung war die Frage, ob auch gegenüber Unternehmen bereits die erstmalige Zusendung unverlangter Werbung per E-Mail rechtswidrig sei (bejahend u.a. KG GRUR-RR 2005, 66; OLG München MMR 2004, 324; ablehnend Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG § 7 Rz. 199; Ohly in Piper/Ohly, UWG, § 7 Rz. 22).
Der BGH hat nunmehr (Beschl. v. 20.05.09 - I ZR 218/07) sowohl die mögliche Wettbewerbswidrigkeit (bei Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses) als auch einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bejaht.
Letzteres gilt nach Ansicht des BGH auch dann, wenn der Bearbeitungsaufwand zum Sichten der E-Mail und die mit der Übermittlung für den Empfänger verbundenen Kommunikationskosten im Einzelfall gering sein. Der BGH stellt insoweit auf die erforderliche generalpräventive Wirkung eines umfassenden Verbots ab, da anderenfalls die Überflutung mit unerbetener E-Mail Werbung nicht eingedämmt werden könne.
Die Rechtswidrigkeit des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb leitet der BGH aus § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ab. Der darin geäußerte
Wertung des Gesetzgebers sei auch bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen.
Auch gegenüber Unternehmen ist somit bereits die erstmalige Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung (Spam) rechtswidrig.