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Migration von Altdaten

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Carsten Gerlach

Auch im Rahmen eines Systemlieferungsvertrages kann es erforderlich sein, aus einem vorhandenen System Daten in das neue System zu überführen. Dies kann z. B. durch die Migration in neue Datenformate geschehen. Voraussetzung für die Nutzung des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist aber, dass diese Leistung nur eine Nebenleistung darstellt. Ansonsten ist der EVB-IT Systemvertrag zu nutzen.

 

Leistungsumfang

 

In der hier in Bezug genommenen Anlage sollten die zu übernehmenden Altdaten nach Art, Inhalt, Menge, Struktur, Organisation und Umfang so detailliert wie möglich beschrieben werden. Darüber hinaus sind der Zeitrahmen der Migrationsleistungen, die Organisation des Migrationsprozesses (z. B. initiale Datenbereinigung, Probemigrationen, Tests), die an der Migration Beteiligten und der Stichtag zur Altdatenübernahme festzulegen.

 

Vergütung

 

Sofern die Migration von Altdaten mit dem Pauschalfestpreis abgegolten ist, ist das erste Hauptankreuzfeld auszuwählen. Das zweite Hauptankreuzfeld ermöglicht die Vereinbarung einer gesonderten pauschalierten Vergütung für die Migration von Altdaten (vgl. Ziffer 8.1 Satz 1 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB).  Soll die Migration von Altdaten nach Aufwand vergütet werden, ist das dritte Hauptankreuzfeld auszuwählen. Für die Vergütung nach Aufwand kann eine Obergrenze vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist auch bei Überschreitung dieser Grenze zur vollständigen Erbringung seiner Leistungen verpflichtet (vgl. Ziffer 8.2 Satz 5 der AGB). Die Vereinbarung einer Vergütung nach Aufwand mit Obergrenze bedeutet somit, dass der Auftraggeber unabhängig vom Aufwand des Auftragnehmers nie mehr als die vereinbarte Obergrenze zahlt. Ist diese Konsequenz nicht erwünscht, sollte Ziffer 8.2 Satz 5 der AGB abbedungen werden (z. B. unter "Sonstige Vereinbarungen" in Nummer 18.8 des Vertrages). Grundsätzlich sollte allerdings immer sorgfältig abgewogen werden, ob dem Auftragnehmer eine Obergrenze abverlangt werden soll, um sicherzustellen, dass verwertbare Angebote eingehen.

 

Schließlich besteht die Möglichkeit, die Kategorie(n) des bei der Migration von Altdaten einzusetzenden Personals festzulegen. Das setzt aber voraus, dass entsprechende Eintragungen zu Personal- und Preiskategorien in Nummer 8.1 des Vertrages vorgenommen werden.


25.04.2024

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