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Neufassung der "Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB V Version 2.0) erschienen

25.08.2010 | EVB-IT | Softwarebeschaffung | von Carsten Gerlach

Die neue Version der  UfAB V 2.0 vom 15.06.2010 berücksichtigt alle Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom April 2009, die Vergabeverordnung (VgV) in der Fassung vom Juni 2010 sowie die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A) in der Fassung vom Dezember 2009.

Ziel der "Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB) ist es, die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung zu unterstützen. Die UfAB soll helfen, Software, Hardware und sonstige IT-Leistungen objektiv, transparent und nachvollziehbar zu beurteilen und zu beschaffen.

Die neue Version der UfAB enthält eine Reihe von Aktualisierungen und Anpassungen an die geänderte Rechtslage im Vergaberecht, insbesondere:

  • die neue Strukturierung der VOL/A,
  • die Losbildung,
  • Rahmenvereinbarungen,
  • Anforderungen an die Eignung sowie Nachweise der Eignung, Dokumentationspflichten,
  • Veröffentlichungspflichten,
  • die Neustrukturierung der Vergabeunterlagen sowie
  • den Direktkauf.


Zudem erfolgten Modifizierungen verschiedener fachlicher Module und Ergänzungen durch neue Module, wie beispielsweise:

  • die Module für Eignungsanforderungen,
  • für die Losbildung,
  • für Rahmenvereinbarungen,
  • für die Dokumentationspflichten,
  • die Vergabeunterlagen,
  • die Informationspflichten sowie
  • das neue Modul für die dynamischen elektronischen Verfahren.


Weitere Neuerungen der UfAB sind:

  • Aufnahme  eines  neuen Moduls für die Beschaffung von Open Source Software,
  • eine Anpassung des Moduls zur Vergabe von Beratungsleistungen,
  • Ergänzung der von der UfAB empfohlenen Bewertungsmethoden um die Vereinfachte Leistungs-/Preismethode.


Die neuen UfAB können Sie auf den Seiten des IT-Beauftragten der Bundesregierung herunterladen.

19.03.2024

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