
Softwarebeschaffung
Neufassung der "Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB V Version 2.0) erschienen
25.08.2010 | EVB-IT | Softwarebeschaffung | von Carsten Gerlach
Die neue Version der UfAB V 2.0 vom 15.06.2010 berücksichtigt alle Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom April 2009, die Vergabeverordnung (VgV) in der Fassung vom Juni 2010 sowie die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A) in der Fassung vom Dezember 2009.Ziel der "Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB) ist es, die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung zu unterstützen. Die UfAB soll helfen, Software, Hardware und sonstige IT-Leistungen objektiv, transparent und nachvollziehbar zu beurteilen und zu beschaffen.
Die neue Version der UfAB enthält eine Reihe von Aktualisierungen und Anpassungen an die geänderte Rechtslage im Vergaberecht, insbesondere:
- die neue Strukturierung der VOL/A,
- die Losbildung,
- Rahmenvereinbarungen,
- Anforderungen an die Eignung sowie Nachweise der Eignung, Dokumentationspflichten,
- Veröffentlichungspflichten,
- die Neustrukturierung der Vergabeunterlagen sowie
- den Direktkauf.
Zudem erfolgten Modifizierungen verschiedener fachlicher Module und Ergänzungen durch neue Module, wie beispielsweise:
- die Module für Eignungsanforderungen,
- für die Losbildung,
- für Rahmenvereinbarungen,
- für die Dokumentationspflichten,
- die Vergabeunterlagen,
- die Informationspflichten sowie
- das neue Modul für die dynamischen elektronischen Verfahren.
Weitere Neuerungen der UfAB sind:
- Aufnahme eines neuen Moduls für die Beschaffung von Open Source Software,
- eine Anpassung des Moduls zur Vergabe von Beratungsleistungen,
- Ergänzung der von der UfAB empfohlenen Bewertungsmethoden um die Vereinfachte Leistungs-/Preismethode.
Die neuen UfAB können Sie auf den Seiten des IT-Beauftragten der Bundesregierung herunterladen.