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Nummer 1.2 Vergütung

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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In dieser Nummer des EVB-IT Systemlieferungsvertrages werden überblicksartig die verschiedenen Vergütungsmodelle abgebildet. Hier sollen die Vertragsparteien eintragen, welche Form der Vergütung vereinbart ist.

 

 

Beispiel:

Es ist ein Pauschalfestpreis von 95.000,- € zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart. Die Einzelpreise der Leistungen sollen nicht gesondert ausgewiesen werden. Der Systemservice wird jedoch gesondert mit 10.000,- € pro Jahr vergütet. In Nummer 1.2 des EVB-IT-Systemlieferungsvertrages wäre dann Folgendes einzutragen:

 

  

Die Vergütungsregelungen für die einzelnen Leistungen finden sich, soweit sie nicht im Pauschalfestpreis enthalten sind, unmittelbar bei den Einzelleistungen.

 

Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 8



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