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Nummer 12.4 Entsorgung der Hardware

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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Im ersten Ankreuzfeld können hier weitere Regelungen zur Entsorgung der gelieferten Hardware nach Ende ihrer Nutzung getroffen werden.

 

 

Zudem kann im zweiten Ankreuzfeld auch die Entsorgung anderer Hardware vereinbart werden, z. B. derjenigen, die mit der nunmehr gelieferten Hardware abgelöst werden soll. Dabei ist zu beachten, dass diese Einbeziehung von Leistungen, die eigentlich mit der Systemlieferung nichts zu tun hat, möglicherweise vergaberechtlich problematisch und daher sorgfältig zu prüfen ist, gerade wenn es sich um größere Mengen von Hardware handelt.

 

Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 2.1


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