Nummer 18.8 Sonstige Vereinbarungen
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An dieser Stelle können in den EVB-IT Systemlieferungsvertrag über das
erste Ankreuzfeld sonstige Vereinbarungen einbezogen werden, die direkt in das Vertragsformular eingetragen werden, während über das
zweite Ankreuzfeld Anlagen mit sonstigen Vereinbarungen eingeführt werden können. Dies empfiehlt sich, wenn die sonstigen Vereinbarungen größeren Umfang haben.
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Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
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