EVB-IT Systemlieferung
Nummer 8.3 Abweichende Regelungen zu Personentagessätzen
8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller
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In Nummer 8.3 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags können abweichende Regelungen für Personentagessätze getroffen werden.
Mit dem ersten Ankreuzfeld wird die Abrechnung von bis zu zehn geleisteten Stunden pro Person und Tag ermöglicht, während gemäß Ziffer 8.5 EVB-IT Systemlieferungs-AGB maximal acht Stunden pro Person und Tag abgerechnet werden können.
Das zweite Ankreuzfeld definiert den "Personentag" abweichend von Ziffer 8.5 EVB-IT Systemlieferungs-AGB mit zehn statt acht Stunden.
Beide Regelungen können insbesondere erwogen werden, wenn absehbar ist, dass auswärtiges Personal tätig werden wird. Erfahrungsgemäß verteilen die Auftragnehmer deren Leistungen lieber auf vier statt auf fünf Arbeitstage, damit die Mitarbeiter den fünften Tag, i. d. R Freitag oder Montag im heimischen Büro oder zu Hause verbringen können.
zugehörige AGB-Klauseln: Ziffer 8.5
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