Sicherungskopien
Es ist zu unterscheiden zwischen echten Sicherungskopien - in der Regel als Kopie des Originalmediums, auf dem die Software geliefert wird - und Kopien, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Datensicherung im Systembetrieb mit entstehen.
Letztere sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und in einer Menge erlaubt, die der ordnungsgemäßen Datensicherung dient.
Echte Sicherungskopien sind auf ein Exemplar beschränkt. In Spalte 5 des Vertragsformulars kann aber vereinbart werden, dass mehr als eine echte Sicherungskopie hergestellt werden darf.
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Aktuelle Veröffentlichungen
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Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
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