Vergaberecht
In Vergabeverfahren mit IT-Bezug sind naturgemäß die Regelungen des allgemeinen Vergaberechts - insbesondere des GWB und die VOL/A - zu berücksichtigen. Besonders problematisch ist die vergaberechtskonforme Gestaltung der Leistungskriterien und Eignungskriterien, die in der Regel die Schnittstelle zwischen Technik und (Vergabe-)Recht bilden.
Die Ausschreibung von Open-Source-Software wirft diverse vergaberechtliche Probleme auf. Insbesondere ist fraglich, ob in Ausschreibungen "Open Source" als Anforderung vorgegeben werden kann. Vergaberechtlichen Fallstricke können aber in der Regel durch sorgfältige Planung und Vorbereitung einer Auschreibung vermieden werden.
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Mit seiner Entscheidung vom 12.11.2009 (C - 199/07) hat der EuGH nochmals unterstrichen, dass Fragen bzw. Kriterien zur Eignung der Bieter, insbesondere zur Leistungsfähigkeit nicht Gegenstand der Zuschlagskriterien sein dürfen. Die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit darf ausschließlich im Rahmen der Eignungsprüfung Berücksichtigung finden.
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Das OLG Düsseldurf hat in der sog. Ahlhorn-Entscheidung den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 3 GWB (alt) unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH zur Richtlinie 2004/18 (Koordinierungsrichtlinie) weit in den Bereich der Immobilienveräußerungen durch die öffentliche Hand ausgedehnt. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist insbesondere in der Literatur auf starken Widerspruch gestoßen. Das OLG Düsseldorf hat den Inhalt seiner Auslegung der Koordinierungsrichtlinie selbst mit Beschluss vom 02.10.08 (VII - Verg 25/08) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Gesetzgeber hat bereits mit der Novellierung des Vergaberechts vom 20.04.09 § 99 Abs. 3 GWB geändert sowie einen neuen Abs. 6 zur Baukonzession eingefügt, um der weiten Auslegung des Begriffes des Bauauftrages bz
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Bestehen lediglich Zweifel auf Seiten der Vergabestelle, ob in einem Angebot Auschlussgründe vorliegen, so ist die Vergabestelle verpflichtet, die Zweifel aufzuklären.
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Mit Beschluß vom 23.5.2008 (Az: VK-7/2008-L) hat die Vergabekammer Düsseldorf Grundsätze zum Umgang mit "Gebraucht-Software" in IT-Ausschreibungen aufgestellt. Die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit "Gebraucht-Lizenzen" sollen dabei noch nicht für einen Ausschluß von Gebrauchtsoftware aus dem Vergabeverfahren genügen.
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Mit Beschluß vom 7.1.2008 (Az.: 1/SVK/077-07) hat die VK Sachsen entschieden, daß Transportschäden oder Mängel eines Testgeräts vom Bieter zu vertreten sind und zum Ausschluß des Angebots führen können. Eine "zweite Chance" zur Nachlieferung eines mangelfreien Testgeräts oder Musters muß nicht gewährt werden.
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Mit Beschluß vom 23.5.2008 (Az: VK-7/2008-L) hat die Vergabekammer Düsseldorf Grundsätze zum Umgang mit "Gebraucht-Software" in IT-Ausschreibungen aufgestellt. Die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit "Gebraucht-Lizenzen" sollen dabei noch nicht für einen Ausschluß von Gebrauchtsoftware aus dem Vergabeverfahren genügen.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog