Nachfolgend finden Sie Ausfüllhinweise und Kommentare zu den einzelnen Punkten des EVB-IT Systemlieferungsvertrags - d.h. zum Vertragsformular. Die dazugehörigen EVB-IT Systemlieferungs-AGB finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung finden Sie hier.
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Die "Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft" ist die zweite Art von Leistungen, die im Rahmen des Systemservice vereinbart werden kann. Es geht hier im Gegensatz zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nicht um die Beseitigung konkreter Störungen, sondern um eine Art vorbeugende Wartung und Pflege des Systems um solche Störungen möglichst schon im Vorfeld zu verhindern.
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Das Störungsmeldeformular ist als Muster 1 Teil der EVB-IT Systemlieferung.
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In dieser Nummer des EVB-IT Systemlieferungsvertrages werden überblicksartig die verschiedenen Vergütungsmodelle abgebildet. Hier sollen die Vertragsparteien eintragen, welche Form der Vergütung vereinbart ist.
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Der Systemlieferungsvertrag geht davon aus, dass es drei grundsätzliche Geltungsebenen gibt: den EVB-IT Systemlieferungsvertrag und seine Anlagen (geregelt in Nummer 1.3.1) die EVB-IT Systemlieferungs-AGB (geregelt in Nummer 1.3.2) die VOL/B (geregelt in Nummer 1.3.3)
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In Nummer 2 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags sind die vereinbarten Leistungen in einer Art Management Summary einzutragen. Da die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft stets geschuldet sein soll - das ist das Konzept der EVB-IT Systemlieferung -, ist dieser Punkt fest ausgewählt.
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An dieser Stelle können in den EVB-IT Systemlieferungsvertrag über das erste Ankreuzfeld sonstige Vereinbarungen einbezogen werden, die direkt in das Vertragsformular eingetragen werden, während über das zweite Ankreuzfeld Anlagen mit sonstigen Vereinbarungen eingeführt werden können. Dies empfiehlt sich, wenn die sonstigen Vereinbarungen größeren Umfang haben.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog