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EVB-IT Systemlieferung


Hier stellen wir Ihnen die neuen EVB-IT Systemlieferung vor. Sie finden hier neben aktuellen Urteilen vor allem ausführliche Kommentare und Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag.

 

Wir kennen die Besonderheiten der EVB-IT Systemlieferung aus erster Hand: Rechtsanwalt Norman Müller hat die EVB-IT Systemlieferung als Mitglied der EVB-IT Arbeitsgruppe verhandelt.

>> Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung

>> EVB-IT Systemlieferungs-AGB: Volltext und Kommentierung

>> EVB-IT Systemlieferungsvertrag: Ausfüllhinweise und Kommentare



8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 7.6 Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung

In Nummer 7.6 können sonstige Leistungen vereinbart werden, die nach der Systemlieferung vom Auftragnehmer erbracht werden sollen. Davon zu unterscheiden sind die Leistungen gemäß Nummer 4.5 EVB-IT Systemlieferungsvertrag, die bis zur Systemlieferung zu erbringen sind. mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 5 Schulung

In Nummer 5 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages sind die Schulungen einzutragen, die zum System erfolgen sollen.  mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 6 Dokumentation

In Nummer 6 des Systemlieferungsvertrags ist anzugeben, welche Dokumentation durch den Auftragnehmer zu liefern ist. Dabei ist zu beachten, dass die AGB im Gegensatz zum EVB-IT Systemvertrag den Dokumentationsumfang nur unzureichend regeln.   mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 7.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft

In Nummer 7 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages werden der Systemservice und die Leistungen nach der Systemlieferung beschrieben. mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 18.5 Sicherheiten

Gemäß Ziffer 18.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist bei Vorauszahlungen stets eine Vorauszahlungssicherheit zu leisten. Sie soll das Risiko absichern, dass der Auftraggeber im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers die Leistung nicht erhält und die Vorauszahlung nicht zurückgezahlt wird. Die Sicherheit beträgt gemäß Ziffer 18.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB 100% des Vorauszahlungsbetrages. Im Ankreuzfeld in Nummer 18.5.1 kann eine von dieser Regel abwei­chende Summe für die Vorauszahlungsbürgschaft vereinbart werden. mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 7.2 / 7.3 Beginn/Dauer/Kündigung der Systemserviceleistungen

Gemäß Ziffer 4.7 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB beginnt der Systemservice mit der Systemlieferung, d. h. am Tag danach. In Nummer 7.2 des Systemlieferungsvertrags kann eine davon abweichende Regelung getroffen werden. mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 18.4 Haftpflichtversicherung

Ziffer 17 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB sieht vor, dass vereinbart werden kann, dass der Auftragnehmer eine marktübliche Haftpflichtversicherung abzuschließen hat. Dies kann in dieser Nummer geschehen: mehr »

20.04.2024

Ausgezeichnet


JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte

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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.

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IT-Beschaffung und Ausschreibung

Sie finden bei uns Informationen zur Ausschreibung und Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand - z.B. Beschaffung von Gebrauchtsoftware, Open-Source-Software oder über Rahmenverträge.

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Aktuelle Veröffentlichungen

Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581


Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478


Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691


Michael Karger,
BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck