In Ziffer 9.3 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Vertragsstrafen für den Fall geregelt, dass der Auftragnehmer in Verzug mit Teillieferungsterminen oder dem Systemlieferungstermin gerät. Die Vertragsstrafe beträgt 0,2% pro Verzugstag. Alle Vertragsstrafen zusammen sind auf 5% des Auftragswerts begrenzt. Bis zu einer Verzugslänge von sieben Tagen wird keine Vertragsstrafe geschuldet, danach ist dieser aber rückwirkend vom ersten Verzugstag an zu zahlen.
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In dieser Nummer 18.1 des Systemlieferungsvertrags können von Ziffer 3 der AGB abweichende Mängelklassen vereinbart werden, wenn dies ausnahmsweise erforderlich ist.
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In Nummer 18.2 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags können verschiedene Arten von Garantien vereinbart werden.
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Die Dokumentationspflichten des Auftragnehmers sind in Ziffer 5 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB geregelt.
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Die EVB-IT Systemlieferung sehen die Möglichkeit der Verpflichtung des Auftragnehmers vor, nach der Lieferung Systemserviceleistungen zu erbringen.
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In Ziff. 1 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist an mehreren Stellen die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers für den Projekterfolg statuiert. Entscheidend ist danach, dass der Auftragnehmer die im Vertrag vereinbarte Gesamtfunktionalität herstellt.
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Dem Vertrag liegt die Vorstellung zu Grunde, dass der Auftraggeber grundsätzlich stets die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems schuldet. In Nummer 2.1 ist daher das entsprechende Feld bereits angekreuzt. Zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft gehören in der Regel die Aufstellung, die Installation, das Customizing und die Integration sowohl der Systemkomponenten als auch der Beistellungen. Dies wird auch in Ziffer 2.3 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB so geregelt.
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Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
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