Die in Ziffer 3 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB geregelten Mängelklassen gelten zunächst im Rahmen der Lieferung des Systems.
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Der Kauf von Hardware - als einer Systemkomponente - mit Hilfe des EVB-IT Systemlieferungsvertrages weist nur wenige Besonderheiten auf.
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Die möglichen Leistungen unter dem Systemlieferungsvertrag lassen sich in drei Gruppen einteilen: Leistungen bis zur Systemlieferung, Schulungen, Leistungen nach der Systemlieferung.
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Die Systemlieferung wird grundsätzlich zum Pauschalfestpreis (Ziffer 8.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) vergütet. Damit soll dem Auftraggeber eine weitgehende Preissicherheit gegeben werden. Ausnahmsweise kann anstelle des Pauschalfestpreises eine Vergütung nach Aufwand (Ziffer 8.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) bestimmt werden.
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Ziff. 7 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB beschäftigt sich mit dem Einsatz von Subunternehmern.
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Das Formular zum Leistungsnachweis ist als Muster 3 Teil der EVB-IT Systemlieferung.
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Sämtliche Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung des Systems zu leisten sind, sollten in den Zahlungsplan aufgenommen werden.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog