E-Commerce ist ein rechtliches Minenfeld. Insbesondere im b2c-Bereich ist der Rechtsrahmen durch den Gesetzgeber sehr eng gefaßt und stark formalisiert worden. Bei Unkenntnis oder Nichtbeachtung der rechtlichen Anforderungen drohen vor allem Abmahnungen der Konkurrenz. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Gestaltung Ihres E-Commerce-Angebots und Ihres Internet-Auftritts.
Ein Vertrag, der neben der Erstellung eines Internetauftritts auch die spätere Betreuung, Pflege und Bereitstellung (Hosting) des Internetauftritts umfasst, ist insgesamt als Werkvertrag einzustufen. Der Vertrag kann daher gemäß § 649 S. 1 BGB jederzeit gekündigt werden, auch wenn eine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist.
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Seminar des Verlags Dr. Otto Schmidt. Verfügbarkeit des Programms voraussichtlich im Mai 2011.
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Dr. Michael Karger, Praktische Hinweise zum Parteivortrag nach der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des WLAN-Betreibers, GRUR-Prax 2010, 305871 (für Abonnenten von beck-online)....
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Kurzbesprechung in GRUR-Prax 2010, 58 (Link für Abonnnenten von beck-online).
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Am 1. September 2009 trat eine geänderte Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, in der u.a. der Rechtsrahmen für Location Based Services gemäß § 98 TKG verschärft wurde. Standortdaten werden vom Gesetzgeber als besonders sensibel eingestuft. Insbesondere setzt die Ortung von Mobilfunkgeräten und Weitergabe dieser Positionsdaten eine Einwilligung des Nutzers voraus. Die formalen Anforderungen an diese Einwilligung sind im neuen § 98 TKG deutlich verschärft worden.
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Beim Internet-Versandhandel ist oft fraglich, wann ein verbindlicher Vertragsschluß zustande gekommen ist. Anders gefragt: wann ist ein Händler an sein Online-Angebot gebunden? Das OLG Nürnberg hat in einem Beschluß vom 10.6.2009 zu diesen Fragen Stellung genommen (OLG Nürnberg, Beschluß vom 10. Juni 2009, Az.: 14 U 622/09).
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Das Handwerk-Magazin.de zitiert Dr. Michael Karger in einem Artikel zu negativen Bewertungen in Internetportalen. Der gesamte Artikel kann auf der Website des Handwerk-Magazins nachgelesen werden.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog