Wir beraten Behörden und Unternehmen bei Vergabeverfahren mit IT-Bezug. Wir begleiten Auftraggeber bei Vergabeverfahren von der Planung bis zum Zuschlag und bei Streitigkeiten mit Bietern. Auf Unternehmerseite sorgen wir für vergaberechtskonforme Angebote, prüfen die Erfolgsaussichten von Rügen und Nachprüfungsverfahren und vertreten Sie im Vergaberechtsstreit.
Wir kennen die speziellen Bedürfnisse und Probleme der öffentlichen Verwaltung und die Besonderheiten der EVB-IT aus erster Hand:
Rechtsanwalt Norman Müller gehört der Arbeitsgruppe an, die unter Führung des
Bundesministerium des Inneren die EVB-IT, die Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für die IT-Beschaffung verhandelt.
Öffentliche Auftraggeber können nicht ohne weiteres alle Komponenten einer IT-Beschaffung zusammenfassen und dann durch Berufung auf technische Besonderheiten nur einer Komponente alle Leistungen durch produktspezifische Ausschreibung dem Wettbewerb entziehen. Für jede zu beschaffende Komponente muß eine sachliche Rechtfertigung für eine produktspezifische Beschaffung bestehen (VK Münster, Beschluß vom 18.2.2010, Az.: VK 28/09).
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Am 1.3.2010 wurde nach langen Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und dem BITKOM e.V. der neue EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht.
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Die neuen EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Hardware und Standardsoftware einschließlich deren Integration und Anpassung. Wir geben einen Überblick über die vertraglichen Regelungen und zahlreiche Benutzerhinweise und Kommentare für die Praxis.
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Microsoft bietet als einer der weltgrößten Hersteller von Standardsoftware naturgemäß diverse Lizenzmodelle an. Dabei differenziert Microsoft sowohl nach der Größe der Kunden als auch nach bestimmten Kundengruppen.
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Für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bietet Microsoft das Lizenzmodell GOLP (Governmental Open License) an. Diese Lizenz ist eine Anpassung der Open License an die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung. Es eröffnet die Möglichkeit nur die Lizenz, eine Lizenz plus Software Assurance oder, unter bestimmten Voraussetzungen, einfach nur Software Assurance zu erwerben.
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Für größere Einrichtungen der öffentlichen Hand bietet Microsoft im wesentlichen zwei Lizenzprogamme:
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Das Formular zum Leistungsnachweis ist als Muster 2 Teil der EVB-IT Systemlieferung.
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Ausgezeichnet

JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog