Wir beraten Behörden und Unternehmen bei Vergabeverfahren mit IT-Bezug. Wir begleiten Auftraggeber bei Vergabeverfahren von der Planung bis zum Zuschlag und bei Streitigkeiten mit Bietern. Auf Unternehmerseite sorgen wir für vergaberechtskonforme Angebote, prüfen die Erfolgsaussichten von Rügen und Nachprüfungsverfahren und vertreten Sie im Vergaberechtsstreit.
Wir kennen die speziellen Bedürfnisse und Probleme der öffentlichen Verwaltung und die Besonderheiten der EVB-IT aus erster Hand:
Rechtsanwalt Norman Müller gehört der Arbeitsgruppe an, die unter Führung des
Bundesministerium des Inneren die EVB-IT, die Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für die IT-Beschaffung verhandelt.
Auch im Rahmen eines Systemlieferungsvertrages kann es erforderlich sein, aus einem vorhandenen System Daten in das neue System zu überführen. Dies kann z. B. durch die Migration in neue Datenformate geschehen. Voraussetzung für die Nutzung des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist aber, dass diese Leistung nur eine Nebenleistung darstellt. Ansonsten ist der EVB-IT Systemvertrag zu nutzen.
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Die AGB regeln grundsätzlich, dass die Schulungen beim Auftraggeber stattfinden. Bietet der Auftragnehmer Schulungen an einem anderen Ort an, ist zu berücksichtigen, dass dann notwendigerweise Reisekosten für die Mitarbeiter des Auftraggebers anfallen. Diese Kosten sind bei der Bewertung des Angebotes zu berücksichtigen.
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Die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Systems ist die eigentliche Leistung des Systemservice. Hier kann die Störungsbeseitigung für das System insgesamt oder für einzelne Systemkomponenten vereinbart werden. Es kann unter Nummer 7.1.1 des Vertrages vereinbart werden, dass auftretende Störungen innerhalb bestimmter Wiederherstellungszeiten beseitigt werden müssen.
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Zur Aufrecherhaltung de Betriebsbereitschaft kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer vorbeugende Maßnahmen ergreifen muss, um das Auftreten zukünftiger Störungen zu vermeiden, d. h., dass der Auftragnehmer beispielsweise bestimmte Teile des Systems auszutauschen hat, bevor diese ausfallen.
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Der Auftragnehmer hat nach Durchführung von Systemserviceleistungen stets erneut die Betriebsbereitschaft des Systems oder der vereinbarten zu pflegenden Systemkomponenten zu erklären. Abnahmepflichtig sind in der Regel nur Systemserviceleistungen des Auftragnehmers, die zu nicht unwesentlichen Eingriffen in das System führen.
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Sollten die Serviceleistungen (neu gelieferte Programmstände, Wartungsarbeiten, Störungsbeseitigungen) mangelhaft sein, hat der Auftraggeber die gleichen Mängelansprüche, die Ziffer 13 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB für Mängel des Systems festlegt. Da es sich aber bei den Serviceleistungen um ein Dauerschuldverhältnis handelt, tritt folgerichtig an die Stelle des Rücktrittanspruchs das Recht zur Kündigung des Leistungsteils Systemservices...
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Ziff. 6 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB befasst sich mit den Mitteilungspflichten und Aufklärungspflichten des Auftragnehmers.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog