Wir beraten Behörden und Unternehmen bei Vergabeverfahren mit IT-Bezug. Wir begleiten Auftraggeber bei Vergabeverfahren von der Planung bis zum Zuschlag und bei Streitigkeiten mit Bietern. Auf Unternehmerseite sorgen wir für vergaberechtskonforme Angebote, prüfen die Erfolgsaussichten von Rügen und Nachprüfungsverfahren und vertreten Sie im Vergaberechtsstreit.
Wir kennen die speziellen Bedürfnisse und Probleme der öffentlichen Verwaltung und die Besonderheiten der EVB-IT aus erster Hand:
Rechtsanwalt Norman Müller gehört der Arbeitsgruppe an, die unter Führung des
Bundesministerium des Inneren die EVB-IT, die Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für die IT-Beschaffung verhandelt.
Das Störungsmeldeformular ist als Muster 1 Teil der EVB-IT Systemlieferung.
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In dieser Nummer des EVB-IT Systemlieferungsvertrages werden überblicksartig die verschiedenen Vergütungsmodelle abgebildet. Hier sollen die Vertragsparteien eintragen, welche Form der Vergütung vereinbart ist.
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Der Systemlieferungsvertrag geht davon aus, dass es drei grundsätzliche Geltungsebenen gibt: den EVB-IT Systemlieferungsvertrag und seine Anlagen (geregelt in Nummer 1.3.1) die EVB-IT Systemlieferungs-AGB (geregelt in Nummer 1.3.2) die VOL/B (geregelt in Nummer 1.3.3)
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In Nummer 2 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags sind die vereinbarten Leistungen in einer Art Management Summary einzutragen. Da die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft stets geschuldet sein soll - das ist das Konzept der EVB-IT Systemlieferung -, ist dieser Punkt fest ausgewählt.
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An dieser Stelle können in den EVB-IT Systemlieferungsvertrag über das erste Ankreuzfeld sonstige Vereinbarungen einbezogen werden, die direkt in das Vertragsformular eingetragen werden, während über das zweite Ankreuzfeld Anlagen mit sonstigen Vereinbarungen eingeführt werden können. Dies empfiehlt sich, wenn die sonstigen Vereinbarungen größeren Umfang haben.
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Hier können Regelungen zur Korruptionsprävention in den Systemlieferungsvertrag einbezogen werden, wie sie in immer mehr Behörden vorhanden sind.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog