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EVB-IT Systemlieferungs-AGB

Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.

Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.

18.2  
Ab einem Auftragswert Angebotspreis für die Systemlieferung* zuzüglich der Vergütung für Zusatzlieferungen*. Der Auftragswert dient lediglich zur Berechnung von Vertragsstrafen, Haftungsbegrenzungen und der Höhe der Mängelhaftungssicherheit.  von 50.000,- € kann eine Mängelhaftungssicherheit vereinbart werden. Ist eine Mängelhaftungssicherheit vereinbart, hinterlegt der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1.  bzw. soweit Teillieferung Anlieferung eines Teils des Systems gemäß Ziffer 11.3 i. V. m. Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2.  vereinbart ist, zu dieser, den vereinbarten Geldbetrag gemäß § 18 Nr. 5 VOL/B oder übergibt dem Auftraggeber eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedstaat der EU in der vereinbarten Höhe. Die Mängelhaftungssicherheit beträgt 5% des Auftragswertes Angebotspreis für die Systemlieferung* zuzüglich der Vergütung für Zusatzlieferungen*. Der Auftragswert dient lediglich zur Berechnung von Vertragsstrafen, Haftungsbegrenzungen und der Höhe der Mängelhaftungssicherheit. , bei Teillieferun-gen des anteiligen Auftragswertes Angebotspreis für die Systemlieferung* zuzüglich der Vergütung für Zusatzlieferungen*. Der Auftragswert dient lediglich zur Berechnung von Vertragsstrafen, Haftungsbegrenzungen und der Höhe der Mängelhaftungssicherheit. , soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Sicherheit dient der Absicherung sämtlicher Mängelansprüche. Sie ist unverzüglich nach Ablauf der Verjährungsfristen für sämtliche Mängelansprüche und nach Erfüllung der bis dahin nicht verjährten Mängelansprüche an den Auftragnehmer zurückzugeben.

Kommentare und Benutzerhinweise


Sicherheiten

Die AGB der Systemlieferung sehen in Ziffer 18 die Stellung von Sicherheiten vor, die allerdings nur anwendbar sind, wenn die Stellung der Sicherheiten im Systemlieferungsvertrag in Nummer 18.5 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages vereinbart sind. mehr »

29.03.2024

Ausgezeichnet


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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.

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IT-Beschaffung und Ausschreibung

Sie finden bei uns Informationen zur Ausschreibung und Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand - z.B. Beschaffung von Gebrauchtsoftware, Open-Source-Software oder über Rahmenverträge.

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Aktuelle Veröffentlichungen

Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581


Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478


Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691


Michael Karger,
BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck