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Diese Webseite ist ein Angebot des Kanzleiverbunds TCI Rechtsanwälte. Wir sind auf die Beratung von Mandanten im Bereich IT, Technik und Telekommunikation spezialisiert.


Technisches Hintergrundwissen


Viele unserer Anwälte waren jahrelang als Systemadministratoren, Systemtechniker, Software-Entwickler und IT-Berater tätig und verfügen daher über umfangreiches technisches Know-how im IT-Bereich. Nicht zuletzt durch aktive Mitarbeit in Branchenverbänden wie dem BITKOM e.V. und dem SIBB e.V. vertiefen wir diese Know-how ständig. Anwälte von TCI werden regelmäßig bei den "Best Lawyers" im IT-Recht in Deutschland gelistet.

Dieses Know-how erlaubt uns, auch technische und sonstige praktische Aspekte bei Vertragsgestaltungen und Verhandlungen zu berücksichtigen, die sonst oft vernachlässigt werden.

Beide Seiten kennen


Wir vertreten sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber. Daher sind uns nicht nur die spezifischen Interessen der jeweils anderen Seite vertraut, sondern auch die Problemstellungen und Risiken, die Projekte für Sie riskant bzw. teuer machen können.


Für wen wir tätig sind


Zu unseren Mandanten auf der Auftraggeber- bzw. Anwenderseite zählen große und mittelständische in- und ausländische Unternehmen unterschiedlicher Branchen, z.B. aus den Bereichen Banken und Versicherungen, Medien, Pharma, Lebensmittel, Bauwesen, Hotel und Tourismus.


Des weiteren beraten wir die Öffentliche Hand, insbesondere Ministerien und Kommunen.


Auf Anbieterseite beraten wir umfassend zahlreiche große und mittelständische Anbieter im IT-Bereich, z.B. in den Bereichen ERP-Systeme, Verlagssoftware, Klinik- und Medizinsoftware, Software für den Finanzbereich sowie IT-Sicherheitslösungen. Zu den Mandanten im Technologiebereich gehören z.B. Unternehmen aus den Bereichen Medizintechnik, Solartechnik, erneuerbare Energien und innovative Antriebstechnologien.


Im Telekommunikationsbereich beraten wir regionale TK-Unternehmen sowie große Nachfrager von TK-Dienstleistungen.


Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmensgründern ("start-ups") im Technologiebereich.

Individuelle Betreuung


Konkrete Mandate werden in der Regel nur durch einen Anwalt betreut. So haben Sie stets einen Ansprechpartner, der auch wirklich selbst mit dem Thema vertraut ist.


Teams, wenn es nötig ist


Teams bilden wir, wenn dies für Ihr Mandat sinnvoll und erforderlich ist. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn aufgrund knapper Zeit oder entsprechender Projektgröße eine Bearbeitung im Team notwendig ist. Erhöht sich dadurch der Aufwand für Sie, stimmen wir die Teambildung selbstverständlich mit Ihnen ab.

TCI Rechtsanwälte


"TCI Rechtsanwälte" existieren seit dem 1. Juli 2011 als Verbund selbständiger Rechtsanwaltskanzleien in München, Berlin und Mainz.


Partner von TCI Rechtsanwälte Berlin sind die Rechtsanwälte Norman Müller, Markus Schmidt und Carsten Gerlach (alle vormals Wendler Tremml Rechtsanwälte). Partner von TCI Rechtsanwälte München sind die Rechtsanwälte Dr. Michael Karger und Dr. Andreas Stadler (beide vormals Wendler Tremml Rechtsanwälte), Ruth Dünisch, Dr. Truiken Heydn und Dr. Thomas Stögmüller (alle drei vormals teclegal Habel) und Harald Krüger (vormals Kollmar, Deby & Sinz). Das Team wird durch die Rechtsanwältin Mariya Dimitrova als Associate verstärkt.  Partner von TCI Rechtsanwälte Mainz sind die Rechtsanwälte Stephan Schmidt, Sabine Brumme, Stephan Breckheimer und Dr. Olaf Griebenow (alle vormals teclegal Rhein-Main). Die drei Standorte arbeiten im Rahmen einer Kooperation zusammen.


19.03.2024

Ausgezeichnet


JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte

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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.

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IT-Beschaffung und Ausschreibung

Sie finden bei uns Informationen zur Ausschreibung und Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand - z.B. Beschaffung von Gebrauchtsoftware, Open-Source-Software oder über Rahmenverträge.

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Aktuelle Veröffentlichungen

Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581


Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478


Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691


Michael Karger,
BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck