Gebrauchtsoftware
BGH: Faktisches Weitergabeverbot für Software zulässig (Half-Life 2)
18.08.2010 | Urteile | Gebrauchtsoftware | von Carsten Gerlach
Nach Ansicht des BGH ist es urheberrechtlich und AGB-rechtlich zulässig, die Nutzung einer auf DVD vertriebenen Software von der Registrierung eines Online-Accounts abhängig zu machen und die Übertragung dieses Online-Accounts vertraglich zu untersagen. Diese Praxis verstößt nicht gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz (BGH, Urt. v. 11. Februar 2010, Az.: I ZR 178/08).Sachverhalt
Die Beklagte hat im Einzelhandel eine DVD mit der Software für das Spiel "Half-Life 2" angeboten. Das Computerspiel kann nach Installation jedoch erst genutzt werden, wenn der Spieler nach Eingabe einer ihm zugewiesenen individuellen Kennung einen Online-Account bei der Beklagten eingerichtet hat. Mit der DVD kann nur einmalig ein Account bei der Beklagten eingerichtet werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Online-Account regelte die Beklagte, dass der Verkauf, die Weitergabe oder das Verlangen von Geld für die Nutzung eines Benutzerkontos untersagt ist.
Dies führt dazu, dass die DVD zwar theoretisch weitergegeben oder weiterverkauft werden kann, dies aber praktisch nutzlos ist: eine Nutzung des Spiels ist nur in Verbindung mit dem Online-Account möglich, dieser kann aber nur einmal eingerichtet werden und darf nicht übertragen oder verkauft werden.
Entscheidungsgründe
Der BGH hält es für zulässig, dass die Weitergabe des Nutzerkontos zur Nutzung des Spiels vertraglich untersagt wird. Mit der der DVD werde nicht ein offline spielbares Programm erworben, sondern nur eines von mehreren Elementen, die zum bestimmungsgemäßen Spielbetrieb erforderlich seien. Dies sei dem Kunden beim Kauf auch regelmäßig bewusst.
Keine Umgehung des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes
Urheberrechtlich ist es nach Ansicht des BGH unbedenklich, dass die Weiterveräußerung von Werkstücken durch den Ersterwerber infolge der konkreten Ausgestaltung, wie hier durch das Verbot der Weiterveräußerung der Nutzerkennung, eingeschränkt ist oder faktisch ausscheidet. Der BGH führt weiter aus, dem Käufer der DVD sei weder rechtlich noch tatsächlich gehindert, die DVD an einen Dritten weiter zu veräußern. Lediglich die Weitergabe des Benutzerkontos sei untersagt. Die Weiterveräußerung der in Verkehr gebrachten DVD durch den Ersterwerber ist rechtlich und tatsächlich möglich. Auch ein Zweit- oder Dritterwerber der DVD kann mit Hilfe dieses Programms an dem Online-Betrieb des Spiels über die Server der Beklagten teilnehmen, wenn die mit der DVD vertriebene Zugangsnummer noch nicht von einem früheren Erwerber zur Eröffnung eines Kontos bei der Beklagten genutzt wurde.
Keine AGB-rechtliche Unwirksamkeit
Auch eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 2 BGB liegt nach Auffassung des BGH durch die Klauselgestaltung nicht vor. Zweck des Vertrages sei lediglich die Möglichkeit, dem Vertragspartner - nicht aber beliebigen Dritten - die Teilnahme am Spiel zu ermöglichen. Die Übertragung des Benutzerkontos auf einen Dritten sei eine Änderung des Vertragsverhältnisses, die nur mit Zustimmung der Beklagten erfolgen könne (§ 311 Abs. 1 BGB).
(BGH, Urteil vom 11. Februar 2010, Az.: I ZR 178/08)