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Nummer 7.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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Die "Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft" ist die zweite Art von Leistungen, die im Rahmen des Systemservice vereinbart werden kann. Es geht hier im Gegensatz zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nicht um die Beseitigung konkreter Störungen, sondern um eine Art vorbeugende Wartung und Pflege des Systems um solche Störungen möglichst schon im Vorfeld zu verhindern.

 

 

Die beiden ersten Ankreuzfelder ermöglichen die Vereinbarung eines "Rund-um-Sorglos-Pakets" bezogen auf das Gesamtsystem bzw. auf einzene Teile hiervon. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich, selbst auszuwählen, welche Maßnahmen er ergreift, um künftige Störungen möglichst wirksam zu verhindern. Diese Varianten nehmen also dem Auftraggeber die Last, zu definieren, was der Auftragnehmer tun muss, um dieses Ziel zu erreichen. Der Auftragnehmer wiederum muss sich diese Mühe machen. Er muss prüfen, welche Maßnahmen möglicherweise erforderlich sind und diese dann duchführen. Das fließt naturgemäß in seine Kalkulation ein. Die Rund-um-Sorglos-Lösung ist daher in der Regel für den Auftraggeber recht teuer.

 

Das letzte Ankreuzfeld ermöglicht die Vereinbarung konkreterer Maßnahmen in einer Anlage. In vielen Fällen wird dies die zu bevorzugende Lösung sein, denn die Zusammenstellung konkreter Maßnahmen durch den Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer eine genauere Kalkulation und damit günstigere Preise. In die Beschreibung der Maßnahmen sind nicht nur deren Umfang und ggf. Grenzen, sondern auch die gewünschten Zyklen bzw. Termine für die Leistungserbringung einzubeziehen.

 

zugehörige AGB-Klauseln: Ziffer 4.2, Ziffern 4.4 - 4.7

weitere Erläuterungen zur Auftrechterhaltung der Betriebsbereitschaft



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