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Schadensersatz bei LGPL-Verletzungen

19.03.2013 | Open Source | von Carsten Gerlach

Bereits im Jahr 2011 hat das LG Bochum bei einer Verletzung von Lizenzbedingungen der LGPL Schadensersatz- und Auskunftsansprüche bejaht. Nun haben sich die Parteien im Wege eines Vergleichs darauf geeinigt, daß der Verletzer Schadensersatz in Höhe von 15.000,- Euro für seine Verletzung der LGPL-Bestimmungen zahlt.

Schadensersatz auch bei Verletzung formaler Lizenzanforderungen


Mit Urteil vom 20.1.2011 hat das Landgericht Bochum entschieden, daß auch die Verletzung vermeintlich nebensächlicher formaler Anforderungen der LGPL einen Lizenz- und Urheberrechtsverstoß darstellt.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte das beklagte Software-Unternehmen eine LGPL-Library in kommerzieller Software verwendet, ohne die formalen Anforderungen der LGPL (u.a. Namensnennung des Entwicklers, Offenlegung des Library-Quellcodes, Beifügung einer Kopie der LGPL) zu beachten (LG Bochum, Urteil vom 20.1.2011, Az.: I-8 O 293/09).

15.000,- Euro Schadensersatz


Wie Heise nun berichtet, muß der Verletzer Schadensersatz in Höhe von 15.000,- Euro zahlen - dies ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen den Parteien.

Open-Source-Compliance prüfen!


Auch wenn Open-Source-Komponenten wie z.B. LGPL-Libraries grundsätzlich kommerziell genutzt werden dürfen, müsen doch die Lizenzbedingungen beachtet werden - insbesondere auch die "ungeliebten" und oft unbeachteten formellen Anforderungen. Das Urteil des LG Bochum und der nun geschlossene Vergleich zeigen deutlich, daß ansonsten rechtliche und finanzielle Risiken drohen. Vor dem kommerziellen Einsatz von LGPL-Komponenten oder sonstiger Open-Source-Software sollte daher in jedem Fall eine Compliance-Prüfung durchgeführt werden.


Weitere Informationen über die kommerzielle Nutzung von LGPL-Libraries finden Sie hier. Weitere Informationen über Praxisprobleme bei der Verwendung von Open-Source-Software finden Sie hier.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Beratung zum Thema Open-Source-Lizenzen und Open-Source-Compliance? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf - über das untenstehende Kontaktformular oder telefonisch mit Rechtsanwalt Carsten Gerlach über (030) 2005420.

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