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Social Media am Arbeitsplatz

31.10.2011 | Arbeitsrecht | von Harald Krüger

Während einige Unternehmen es sogar fördern, wenn ihre Mitarbeiter auch während der Arbeitszeit in sog. Social Networks wie Facebook, Twitter & Co. Kontakte pflegen, etwa weil sie sich dadurch ein positives Feedback auch für ihre Firma erhoffen, sehen andere diese Entwicklung mit großer Besorgnis. Eine Studie des amerikanischen Marktforschungsinstitutes United Sampler befeuert die kontroverse Diskussion: Demnach gehen inzwischen 60% aller Unterbrechungen der alltäglichen Arbeit auf Social Networks zurück, indem etwa eingehende Nachrichten oder Chats unverzüglich gelesen und beantwortet werden.

 

Infolge dieser permanenten Ablenkung schaffen es 45% der Befragten heutzutage schon nicht mal mehr, Phasen von 15 Minuten ununterbrochen, konzentriert bei ihrer Arbeit zu bleiben. Insgesamt geht dadurch im Durchschnitt eine ganze Stunde Arbeitszeit pro Arbeitstag verloren. Daraus errechneten die Marktforscher Lohnkosten von jährlich rund 10.000 US-$ pro Arbeitnehmer. Demgegenüber werden nur rund 43% der Arbeitszeit betrieblich veranlasster Kommunikation wie Telefonanrufen, Gesprächen mit Kollegen oder Meetings zugeordnet. Umso mehr rücken firmeninterne Social-Media-Guidelines in den Vordergrund. Mit Augenmaß eingesetzt können sie ein wertvoller Bestandteil der Firmenkultur sein.

 

Die Parallele zur Diskussion um Raucherpausen und langes Surfen im Internet ist evident. Solche privaten Verrichtungen können eine erhebliche Verletzung des Arbeitsvertrages und sogar einen Arbeitszeitbetrug darstellen.

26.04.2024

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