Internet und E-Commerce
Wichtige Gesetzesänderung für Online-Shops - "Button-Lösung"
27.07.2012 | Internet und E-Commerce | von Ruth Dünisch
Unternehmen, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen, sei es ausschließlich oder parallel zu einem stationären Vertrieb, über das Internet zum Kauf anbieten, müssen ab 1. August 2012 neue gesetzliche Regelungen beachten.Der Gesetzgeber führt die sog. "Button-Lösung" ein, die Kosten- und Abofallen im Internet eindämmen soll. Das entsprechende "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" tritt am 1. August 2012 in Kraft. Bis dahin müssen Betreiber von Online-Shops die Vorgaben umgesetzt haben.
Ein Verstoß gegen die neuen Informationspflichten kann kostspielige Abmahnungen auslösen. Zudem hängt die Wirksamkeit des Vertrages davon ab, dass die Bestellmaske den neuen gesetzlichen Vorschriftenentspricht. Die Informationspflichten gelten auch für Verkäufe auf Auktionsplattformen (z.B. eBay).