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Zwingende Vorgabe von Angeboten nach Select-Vertrag / Enterprise Agreement (EA) unzulässig

10.06.2009 | Softwarebeschaffung | von Carsten Gerlach

Bei der Beschaffung von Microsoft-Standardprodukten ist eine zwingende Vorgabe von Angeboten nach Select-Vertrag oder Enterprise Agreement (EA) vergaberechtlich unzulässig.

Willkürliche Einschränkung des Wettbewerbs


Wie die Vergabekammer Düsseldorf in einem Beschluß vom 23.5.2008 (Az: VK-7/2008-L) ausführt, würde eine zwingende Vorgabe des Select-Vertrags (und entsprechend auch des Enterprise Agreements) zu einer willkürlichen Verengung des Wettbewerbs führen.

Der Beitritt zu den Rahmenverträgen ist ein willentlich und ohne rechtliche Notwendigkeit geschaffener Umstand, auf den sich die öffentliche Hand nicht berufen kann, um eine spätere Verengung des Wettbewerbes zu rechtfertigen. Es soll hier nichts anders gelten, als wenn ein Auftraggeber selbst gesetzte Termine als Begründung für eine besondere Dringlichkeit und die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb anführen würde.

Rahmenverträge können Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht ersetzen


Nach Auffassung der VK Düsseldorf kann sich die Vergabestelle auch nicht darauf berufen, daß die Konditionen des Select-Vertrages oder des Enterprise Agreements in einem vergaberechtlich beanstandungsfreien Wettbewerbsverfahren bereits als das wirtschaftlichste Angebot ermittelt worden seien und es sich bei der nachfolgenden Ausschreibung von Software um eine Art zweiter Stufe dieses Wettbewerbsverfahrens handele. Das Vergabeverfahren kann nicht willkürlich um einzelne Elemente verkürzt werden. Insbesondere kann auch die besondere Vertriebsstrategie eines Herstellers kein Wettbewerbsverfahren verkürzen.

19.03.2024

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