Urheberrecht
OLG Köln: Stellungnahme zur Haftung der Eltern für volljährige Kinder
12.11.2012 | Urteile | Urheberrecht | Filesharing | von Stephan Breckheimer, LL.M.
Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen einen teilweise abweisenden Prozesskostenhilfeantrag hat das OLG Köln am 04.06.2012 (Az. 6 W 81/12) festgestellt, dass Eltern umfassende Prüf- und Sorgfaltspflichten des Anschlussinhabers gegenüber volljährigen Mitnutzern des Internetanschlusses obliegen, unabhängig der Tatsache, ob es sich dabei um Familienmitglieder oder sonstige Dritte handelt.
Zwar deckt sich diese Entscheidung nicht mit der neueren Richtung einiger Gerichte, dass Eltern gegenüber keine regelmäßigen Prüf- und Sorgfaltspflichten obliegen. Allerdings zeigt sich hier, dass das OLG Köln keine Unterschiede zwischen volljährigen Familienmitgliedern und Dritten macht. Hierzu kennt das Gesetz auch keine Unterscheidung.
Daher liegt der Schluss nahe, dass die neuere Rechtsprechung, welche eine Störerhaftung der Eltern ausschließt, auch in Bezug auf volljährige Dritte gelten muss.