EVB-IT Systemlieferung
Nummer 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller
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In Nummer 2 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags sind die vereinbarten Leistungen in einer Art Management Summary einzutragen. Da die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft stets geschuldet sein soll - das ist das Konzept der EVB-IT Systemlieferung -, ist dieser Punkt fest ausgewählt.
Das doppelte Vorkommen der Möglichkeit, auf zusätzliche Leistungen zu verweisen, ist kein Fehler. Sie ist darauf zurückzuführen, dass es sonstige Leistungen geben soll, die im Zuge der Systemlieferung erbracht werden (Nummer 2.1) und andere "sonstige Leistungen", die nach der Systemlieferung zu erbringen sind (Nummer 2.3).
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